HESS DURS GmbH


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wissenswertes


Per 1. Juli 2008 treten zwei wichtige Neuerungen in Kraft.


Dabei geht es um die
Heckmarkierungstafeln und die V-Spiegel bei Frontanbaugeräten.

Heckmarkierungstafel
Sie ist das Zeichen für langsam fahrende Fahrzeuge. Sie besteht aus einem reflektierenden Dreieck mit abgeschnittenen Ecken und einem fluoreszierenden Innenteil. Sie wird vorgeschrieben für Fahrzeuge und Anhänger mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit bis zu 45 km/h. Ausgenommen sind Fahrzeuge bis 1,3 m Breite und Traktoren ohne Anhänger.
Dank der Heckmarkierungstafel sehen andere Verkehrsteilnehmende landwirtschaftliche Fahrzeuge viel früher und können sich entsprechend verhalten. Selbstverständlich ersetzt eine solche Tafel nicht die bereits vorgeschriebene Markierung und Beleuchtung, sie ist zusätzlich erforderlich! Diese Änderung tritt per
1. Juli 2008 in Kraft. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge und Anhänger müssen bis zum 1. Juli 2009 nachgerüstet sein.

V-Spiegel
Eine wichtige Neuerung per 1. Juli 2008 betrifft, ohne Übergangsfrist, die V- oder Seitenblickspiegel an Frontgeräten, wenn diese mehr als 3 m, gemessen ab Mitte Lenkrad, nach vorne reichen, Mindestfläche je 300 cm2.

Geschwindigkeitszeichen
Per Ende 2008 läuft auch die Übergangsfrist für das Anbringen der Geschwindigkeitskleber ab. Dies gilt für alle landw. Fahrzeuge. Falls der Kleber des Traktors verdeckt ist, muss am Anbaugerat ein entsprechender Kleber angebracht werden.


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